Park- und Loipengebühr
Der Landkreis Fulda hat die Bewirtschaftung seiner Parkplätze seit Beginn 2019 übernommen.
Die Kontrolle der korrekten Parkordnung erfolgt durch das Ordnungsamt. Das Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen, z.B. auf dem Busparkplatz am Kreisel, im Kreisel oder vor den Parkschildern an der Bundesstraße direkt an der Einfahrt zum Parkplatz Moordorf, ist eine Ordnungswidrigkeit bei der ein Verwarngeld (bis zu 55.- €) erhoben wird. Dazu gehört auch das Parken ohne Parkschein (Parkgebühr: 2 Euro / Tag).
Das Ordnungsamt finanziert sich über die Verwarngelder und hat insbesondere die Situation an der Einfahrt zum Parkplatz im Blick. Hier stehen sehr oft bis zu 6 PKW vor dem blauen Parkschild und damit außerhalb der Parkzone an der Bundesstraße und behindern die Zufahrt. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 30.-€ geahndet.
Eine Loipengebühr wird derzeit nicht erhoben.
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